Zahnaufhellung/ Bleaching


Bleaching aus medizinischer Indikation


Medizinisch indiziert kann ein Bleaching von Zähnen sein, die durch Zahnschmelzdefekte ein unnatürliches Aussehen haben. Ebenso kann eine Zahnaufhellung von wurzelkanalbehandelten Zähnen indiziert sein, die sich dunkel verfärbt haben. Farbgebende Stoffe können in den Zahnschmelz und das Dentin eingelagert worden sein, was durch ein Bleaching verbessert werden soll. Eine medizinische Notwendigkeit ist möglicherweise aus psychologischen Gründen gegeben: Zahnverfärbungen können belastend wirken.


Bleaching aus kosmetischen Gründen für ein besseres Körpergefühl


Wie bei den meisten kosmetischen Eingriffen ist für die Patienten das aktuelle Schönheitsideal beziehungsweise „Abweichungen“ davon motivierend. Kosmetisches Bleaching wird zur Aufhellung einer natürlichen, aber dunkleren Zahnfarbe angewandt. In Deutschland sind Leistungen, die ohne therapeutische Zielsetzung erbracht werden im Gegensatz zu Heilbehandlungen umsatzsteuerpflichtig. 

 


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